Batteriegesetzhinweise

Im Rahmen unserer Verpflichtungen im Batterievertrieb und der Lieferung von gerätebehafteten Batterien möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Wir ermöglichen Ihnen die kostenlose Rückgabe von Alt- zu Neubatterien aus unserem Sortiment in unserem Versandlager (Versandadresse). Damit tragen Sie aktiv zur umweltfreundlichen Entsorgung bei. Die Symbole auf den Batterien haben folgende Bedeutung:
Das durchgestrichene Mülltonnensymbol bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll geworfen werden dürfen.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber

Besondere Hinweise zum Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir als Verkäufer gemäß § 10 BattG verpflichtet, von Ihnen als Endverbraucher ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro inklusive Umsatzsteuer zu erheben, sofern Sie beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie keine Alt- oder Fahrzeugbatterie zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass der Pfandbetrag nicht im Kaufpreis enthalten ist und zusätzlich zum Endpreis ausgewiesen wird.

Bringen Sie uns eine Alt- oder Fahrzeugbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir gesetzlich verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und Ihnen den Pfandbetrag zu erstatten. Wenn wir Ihnen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgehändigt haben, erfolgt die Pfanderstattung bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie unter Vorlage der Pfandmarke.

Bitte beachten Sie, dass der Rückgabeort die im Impressum angegebene Adresse ist. Aus Sicherheitsgründen ist die Rücksendung von Altbatterien per Post aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht gestattet.

Alternativ können Fahrzeug-Altbatterien auch kostenfrei bei den Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die öffentlich-rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfe das von uns erhobene Pfand nicht zurückerstatten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Mit dieser quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns erstattet.

Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise zur Batterieentsorgung. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.